Menschen sorgfältig wahrnehmen, ihre Bedürfnisse verstehen und gemeinsam Herausforderungen angehen - das prägt unseren Arbeitsalltag. Ein empathischer Umgang im Team, verbindender Optimismus und gegenseitige Unterstützung, auch wenn wir mal an unsere Grenzen stoßen, zeichnet unsere Zusammenarbeit aus. Was wir tun, macht Sinn und stiftet Sinn. Wir arbeiten in jedem Fall immer professionell und mit großem Einfühlungsvermögen. Dabei können wir ganz auf unsere gemeinsame Stärke vertrauen. Klingt gut für Sie? Dann bewerben Sie sich als
Stellvertretende Hausleitung / Teamleitung Pflege (m/w/d)
für unseren Standort Samaritersftift Nufringen
* Bei uns zählt Gespür. Nicht Geschlecht.
Die Stelle ist unbefristet
Beschäftigungsumfang: Vollzeit
Als stellvertretende Hausleitung vertreten Sie die Haus- und Pflegedienstleitung. Sie schreiben Dienstpläne und wirken aktiv bei der Personal- und Teamentwicklung mit. Sie sind verantwortlich für die Pflegedokumentation, Pflegeprozessqualität und die Evaluation der Pflegequalität. Sie arbeiten im Pflegeteam mit und haben freigestellte Bürotage.
Ausgebildete*r Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in sind,
Berufserfahrung, sowie Interesse haben die Weiterbildung als verantwortliche Pflegefachkraft gemäß § 71 SGB XI berufsbegleitend zu machen bzw. diese bereits haben und erste Erfahrungen als Führungskraft sammeln möchten,
über echtes, tiefes Interesse am Menschen verfügen und den anderen immer als Ganzes sehen
gemeinsam mit uns Menschen fördern und Teilhabe ermöglichen wollen
Herausforderungen mit Offenheit annehmen und sich aktiv an der Suche nach sinnvollen Lösungen beteiligen
eine positive Einstellung gegenüber unserem diakonischen Auftrag mitbringen
eine starke, bunte und vielfältige Gemeinschaft von Samariter*innen
Kollegen*innen, die in Lösungen denken, zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen
ein Umfeld, in dem Ihre Ideen und Gedanken willkommen sind
eine Atmosphäre, in der Sie offen reflektieren und nach vorne denken können
eine Vergütung nach AVR-Wü/TVöD